
"Die neue Satzung des Seniorenbeirates verbessert die Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren noch weiter."
SPD-Stadtratsfraktion Erfurt
Allgemein
"Die neue Satzung des Seniorenbeirates verbessert die Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren noch weiter."
Der Erfurter Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 8. März mit der Neufassung der Satzung über die Mitwirkung der Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt und beschloss diese mit einer klaren Mehrheit. Hintergrund ist das am 19. Oktober 2019 verabschiedete Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG). Damit wurden zum ersten Mal in Thüringen die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren in einem Gesetz verankert. Der Seniorenbeirat hat das Gesetz zum Anlass genommen, um die bestehende Satzung umfas-send zu überarbeiten.
SPD-Stadtrat Daniel Mroß: "Die neue Satzung des Seniorenbeirates verbessert die Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren noch weiter. Im Seniorenbeirat ist weiterhin eine breite Palette von Vereinen und Verbänden vertreten, um seniorenpolitische Themen noch stärker in den Fokus zu nehmen. Über den Seniorenbeauftragten und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen erfolgt eine enge Anbindung zwischen Seniorenbeirat und den Mitgliedern des Stadtrates. Für die Sitzungen der Arbeitsgruppen werden Aufwandsentschädigungen gezahlt, um die ehrenamtliche Arbeit zu erleichtern"
Streitpunkt in der Sitzung des Stadtrates war die Frage, ob der Seniorenbeirat sachkundige Bürgerin-nen und Bürger in die Ausschüsse entsenden kann. Dies sieht das ThürSenMitwBetG als "Kann-Bestimmung" vor.
Dazu Daniel Mroß: "In der Stadt Erfurt gibt es eine Vielzahl von Beiräten. Mit dem Ausländerbeirat und dem Schülerparlament gibt es zwei große Institutionen, die aufgrund des aktuellen Wahlrechts weder Stadtratsmitglieder noch sachkundige Bürgerinnen und Bürger entsenden können. Räumen
wir dieses Recht jetzt dem Seniorenbeirat ein, müssten im Zuge der Gleichbehandlung auch für diese Bevölkerungsgruppen eine entsprechende Möglichkeit geschaffen werden."
"Wir wollen die Arbeitsfähigkeit der Gremien im Blick behalten. Daher haben wir dafür gestimmt, auf die Entsendung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürger aus dem Seniorenbeirat zu verzichten. Echte Beteiligung erfolgt nicht erst durch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, sondern durch die aktive Nutzung der Rechte zur Stellungnahme und Beteiligung im Rahmen der Anhörungen. Der Aus-tausch zwischen den Fraktionen und dem Seniorenbeirat kann zudem durch regelmäßige Kommuni-kation optimiert werden.", so Daniel Mroß abschließend.
Daniel Mroß
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